Was schreibt ArbSchG §5 zur Gefährdungsbeurteilung vor?
§5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen festzulegen. §6 ergänzt die Dokumentationspflicht. GBU-Werkzeug Suite bietet die strukturelle Grundlage für beide Anforderungen — die rechtssichere Durchführung bleibt beim Arbeitgeber.
Welche 11 DGUV-Gefährdungsarten werden abgedeckt?
Mechanisch, elektrisch, gefahrstoffbedingt, biologisch, Brand/Explosion, thermisch, Strahlung, physikalisch (Lärm/Vibration), Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation und psychische Belastung. Die letzte ist seit der ArbSchG-Novelle 2013 ausdrücklich verpflichtend.
Wie funktioniert die STOP-Hierarchie?
Standardprinzip im Arbeitsschutz: Substitution (Gefahr ersetzen) > Technisch (z.B. Abschirmung) > Organisatorisch (z.B. Schichtwechsel) > Personenbezogen (PSA). Das Werkzeug zwingt zur Beantwortung dieser Reihenfolge — PSA erst als letztes Mittel.
Wie viele Gefährdungen und Maßnahmen kann ich erfassen?
Bis zu 100 Gefährdungen im Register und 50 Maßnahmen im Maßnahmenplan. Für KMU mit überschaubarer Risikolandschaft ausreichend; für größere Strukturen pro Bereich kopierbar.
Was ist Wirksamkeitskontrolle?
§3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG fordert, dass die Wirksamkeit getroffener Maßnahmen überprüft wird. Das Werkzeug erlaubt pro Maßnahme eine Folgebewertung — wurde das Risiko tatsächlich reduziert?
Brauche ich Makros oder ein Abonnement?
Weder noch. 786+ Formeln, keine Makros.
Ersetzt das Werkzeug eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Nein. Die Sifa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) bleibt nach ASiG verpflichtend ab einem Beschäftigten. GBU-Werkzeug Suite liefert die Dokumentationsstruktur.